Bei Notfällen aller Art werden jährlich viele Menschen getötet und noch wesentlich mehr verletzt, zum Teil schwer. Durch akute Erkrankungen geraten viele in die unmittelbare Nähe des Todes.
Würde am Notfallort rechtzeitig und sachgemässe Erste Hilfe geleistet, könnte dadurch der Tod vieler Menschen verhindert, oder die Verschlimmerung von Verletzungen und Erkrankungen vermieden werden.
Oftmals kommt es gar nicht zur Erste-Hilfe-Leistung, weil die Notfallzeugen befürchten, ggf. Schadensersatz leisten zu müssen oder gar wegen falscher Hilfeleistung bestraft zu werden sowie Angst haben, etwas falsch zu machen.
Dass diese Befürchtung grundlos ist, solange ein Ersthelfer die ihm bestmögliche Hilfe leistet, soll nachfolgend für den Nichtjuristen dargelegt werden.
Handelt der Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen und leistet er seinen Fähigkeiten entsprechend die ihm bestmögliche Hilfe, so braucht er grundsätzlich weder mit zivilrechtlichen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die sich nachteilig für ihn auswirken. Selbst wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt er straffrei, da er in jedem Falle seine Hilfe leistete, um dem anderen zu helfen.
- weitere Infos in der Broschüre der GuV -
Würde am Notfallort rechtzeitig und sachgemässe Erste Hilfe geleistet, könnte dadurch der Tod vieler Menschen verhindert, oder die Verschlimmerung von Verletzungen und Erkrankungen vermieden werden.
Oftmals kommt es gar nicht zur Erste-Hilfe-Leistung, weil die Notfallzeugen befürchten, ggf. Schadensersatz leisten zu müssen oder gar wegen falscher Hilfeleistung bestraft zu werden sowie Angst haben, etwas falsch zu machen.
Dass diese Befürchtung grundlos ist, solange ein Ersthelfer die ihm bestmögliche Hilfe leistet, soll nachfolgend für den Nichtjuristen dargelegt werden.
Handelt der Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen und leistet er seinen Fähigkeiten entsprechend die ihm bestmögliche Hilfe, so braucht er grundsätzlich weder mit zivilrechtlichen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die sich nachteilig für ihn auswirken. Selbst wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt er straffrei, da er in jedem Falle seine Hilfe leistete, um dem anderen zu helfen.
- weitere Infos in der Broschüre der GuV -
Zuletzt editiert am 27.02.2008 durch Bernd Schatz
| Wussten Sie schon, dass.. |
.. das örtliche Betriebe Partner der Feuerwehr werden können ? [mehr]
haha. nix da mit spam. deaktiviert!



