Verhaltenstipps
Feuer im privaten Wohnungsbereich
Feuerlöscher - der richtige Umgang
Verhaltenstipps zum Umgang mit Wespen, Bienen, Hornissen
Gefahrensymbole
Informationen und verbreitete Irrtümer
Feuer im privaten Wohnungsbereich
Bundesweit sterben jährlich rund 600 Menschen, meist im häuslichen Bereich und in den Nachtstunden durch giftigen Brandrauch, der durch viele Kunststoffe in unseren Wohnungen in großen Mengen entsteht.
Die Brandursachen sind vielfältig und reichen von Defekten an elektrischen Geräten, z.B. Küchengeräte oder Wäschetrockner. Selbst Waschmaschinen geraten in Band, die vergessene eingeschaltete Herdplatte, vergessene Zigaretten und, gerade in der Adventszeit Kerzen, aber auch zündelnde Kinder, sowie vorsätzliche Brandstiftung in Kellern, Treppenhäusern oder an Gebäuden.
Neben materiellen Schäden, die in der Regel zu ersetzen sind, bedeutet jeder Brand eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben, insbesondere in der Nachtzeit.
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Verschiebung der Brandfälle und Schadenssummen von der Tag- zur Nachtzeit (Zahlen in %).

Zu Ihrer eigenen Sicherheit beugen auch Sie mit Rauchmeldern vor.
Kommt es doch zu einem Feuer, können Sie mit Hilfe eines Handfeuerlöschers einen Entstehungsbrand bekämpfen.
Ein Feuerlöscher für den privaten Bereich sollte mind. 6 kg Fassungsvermögen aufweisen und für die Brandklasse A (feste Stoffe) zugelassen sein.
Für das Gerät ist ein gut erreichbarer, zentraler Aufbewahrungsort zu wählen.
Im Brandfall ...
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bewahren Sie Ruhe
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verlassen Sie mit allen Bewohnern sofort die Wohnung
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bei Rauchentwicklung bewegen Sie sich möglichst in Bodennähe
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bei verrauchtem Fluchtweg suchen Sie einen nicht betroffenen Raum auf, schließen Sie die Tür und dichten Sie diese mit Tüchern oder Kleidungsstücken ab. Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.
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Halten Sie Fenster und Türen geschlossen
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Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über Notruf 112 und nennen Sie Name, Anschrift und Brandort. Teilen Sie mit, ob Menschenleben in Gefahr sind und warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle
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Warnen Sie andere Hausbewohner
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Weisen Sie die anrückende Feuerwehr ein
Präventive Maßnahmen:
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Verbesserung des Brandschutzes bei Umbauten oder Renovierungen in Altbauten durch gezielte Verwendung nicht brennbarer Baustoffe und durch den Einbau z.B. hochwertiger Wohnungseingangstüren mit Brandschutzqualifikation gerade in Mehrfamilienhäusern.
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Ausstattung der Treppenhäuser mit nicht brennbarer Wand- und Deckenverkleidungen auch bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen. Bei mehr als 2 Wohnungen besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
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Vermeidung von Sperrmüllansammlungen an Gebäudeaußenwänden, die gern Objekt einer Brandstiftung sind.
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Beim Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken berücksichtigen Sie, dass u.a. Fenster eingebaut werden, die den Anforderungen an Rettungsfenster entsprechen. Ihre Feuerwehr kann Sie im Brandfall bei blockiertem Treppenbereich über Leitern nur retten, wenn Ihre Fenster direkt anleiterbar sind und Mindestgrößen aufweisen (lt. NBauO mind. 0,90x1,20m Fenstergröße). Dachflächenfenster sind grundsätzlich nur zulässig, wenn Sie komplett zu öffnen sind, direkt anleiterbar oder mit Ausstiegspodest versehen sind.
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Schwingflügelfenster eignen sich grundsätzlich nicht als Rettungsweg !
Feuerlöscher - die richtige Handhabung
Die Bedeutung der Feuerlöscher ist mit ihrer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung an die vielfältigen Bedürfnisse des vorbeugenden Brandschutzes ständig gewachsen. Die Volkswirtschaft kann heute auf diese Geräte nicht mehr verzichten, denn ein sehr hoher Prozentsatz aller Kleinbrände ( Entstehungsbrände ) wird mit dem Feuerlöscher erfolgreich abgelöscht.
Feuerlöscher nach DIN EN3 sind Löschgeräte deren Löschmittel durch Innendruck ausgestoßen und auf einem Brandherd gerichtet werden können. Dieser Innendruck kann durch einen zusammen mit dem Löschmittel gespeicherten Druck (Dauerdrucklöscher), oder bei Inbetriebsetzung durch das Freigeben eines Treibgases (Aufladelöscher) erreicht werden. Der Feuerlöscher darf im betriebsbereiten Zustand maximal 20kg wiegen.
Ein Feuerlöscher muss in der Handhabung so einfach sein, dass auch in der Brandbekämpfung nicht geschulte Personen, nach lesen der Bedienungsanleitung, einen Entstehungsbrand wirkungsvoll bekämpfen können.
Jeder Feuerlöscher muss regelmäßig alle 2 Jahre durch einen Kundendienst überprüft werden. Außerdem nach jedem Gebrauch, auch nach nur teilweiser Entleerung, und wenn der Löscher Beschädigungen, z.B. Sicherung, Bauteile, Behälter aufweist. Dauerdrucklöscher (Billiglöscher) müssen, da sie ständig unter Druck stehen, zusätzlich alle 10 Jahre zum TÜV (Behälterdruckprüfung).
Ein Feuerlöscher wird nach dem Löschmittel benannt, dass er enthält. Zur Zeit werden unterschieden: Wasserlöscher, Schaumlöscher, Pulverlöscher, Kohlendioxidlöscher.
Je nach dem Löschmittel unterscheiden wir drei Hauptlöschwirkungen:
Ersticken ( Sauerstoff verdrängen), Abkühlen ( Zündtemperatur heruntersetzen) und die antikatalytische Löschwirkung (chemischer Prozess).
Schauen Sie sich doch mal die Feuerlöscher in Ihrer Umgebung ( Arbeitsplatz, in Fahrzeugen, öffentlichen Gebäuden, Wohnhäuser usw.) genauer an. Der Umgang mit dem Gerät sollte nicht erst beim Ernstfall geübt werden!
Die folgende Tabelle soll Ihnen Aufschluss über die Brandklassen und Eignung der verschiedenen Feuerlöscher in Bezug auf die jeweiligen Brandklasse geben.
| Feuerlöscher | Brand- klasse |
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| Löschertyp | Bauart | Brände fester Stoffe |
Brände von flüssigen Stoffen |
Brände von Gasen |
Brände von Metallen |
| Pulverlöscher mit Glutbrandpulver |
PG |
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| Pulverlöscher | P |
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| Pulverlöscher mit Metallbrandpulver |
PM |
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| Kohlendioxid- Löscher ( CO2) |
K |
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| Wasserlöscher | W |
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| Schaumlöscher | S |
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| Brandklasse A |
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle Autoreifen |
| Brandklasse B | Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Paraffin |
| Brandklasse C | Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas |
| Brandklasse D | Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen |
Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es einige Grundregeln, die man beachten sollte. Wichtig ist, dass Ruhe und Übersicht gewahrt und die Feuerwehr gerufen wird
Wer einen Feuerlöscher (Aufladelöscher) einsetzt, muss ihn vorher entsichern und auslösen. Danach dauert es etwa fünf Sekunden bis sich der Druck im Löschmittelbehälter aufgebaut hat. Deshalb erst nach dieser kurzen Pause die Löschpistole öffnen. Bitte weiterhin ausreichenden Abstand vom Feuer halten, da die Wurfweite vom Pulver bis zu sechs Metern beträgt und erst bei diesem Abstand sich die volle Wirkung der Pulverwolke entfaltet. Zu beachten ist, dass die Funktionsdauer von Pulverlöschern je nach Größe : 6 kg-Löscher 10-14 Sekunden und 12kg-Löscher 14-20 Sekunden betragen.
Dauerdrucklöscher: Da dieser ständig unter Druck steht, kann nach dem entsichern die Löschpistole sofort betätigt werden.
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Das Feuer mit dem Wind angreifen und von unten in die Glut und nicht in die Flammen einbringen. Immer Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen. |
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Flächenbrände von vorne und von unten beginnend die Löschmittelwolke über das Brandobjekt legen. Nur soviel Löschmittel einsetzen, wie zu erfolgreichen Ablöschung erforderlich ist. Löschmittelreserve für eventuelle Rückzündungen bereithalten. |
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Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) bekämpfen. |
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Bei größeren Entstehungsbränden mit mehreren Personen und Feuerlöschern gleichzeitig den Löschangriff vortragen, niemals mit einzelnem Feuerlöscher angreifen. |
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Die Brandstelle nicht eher verlassen, bis eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann. |
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Benutzte Feuerlöscher niemals wieder an den Bereitstellungsort bringen, sondern sofort durch einen Kundendienst überprüfen und füllen lassen. |
Hinweisschilder für Feuerlöscher
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Hinweis auf einen Feuerlöscher |
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weißt den Weg zum nächsten Feuerlöscher |
Schon gewusst ?
• Das Gift der Honigbiene ist giftiger als das der Hornisse.
• Hummeln gehören zu den Bienen und die Weibchen (Arbeiterinnen) können daher ebenfalls stechen.
• Hummeln, Hornissen und Wespen bewohnen ihre Nester nur für ein Jahr - alte Nester werden nicht wiederbesiedelt.
Kleines Wespen-Einmaleins
- Auf keinen Fall wild um sich schlagen, sondern die Wespen sanft wegschieben.
- Süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen lassen. Schutz bieten zum Beispiel Gazenetze oder Plexiglashauben.
- Nicht aus offenen Flaschen trinken, Strohhalme benutzen.
- Reste von Süßigkeiten am Mund von Kindern abwischen.
- Wo Fallobst am Boden liegt, nicht barfuss laufen.
- Abfallbehälter geschlossen halten, besonders in Parks sowie auf Spielflächen und auf Schulhöfen.
- Wespen den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge.
Wespen leisten wichtige Dienste für Landwirte und Hobbygärtner, weil sie unerwünschte Insekten vertilgen. Daher sollte genau überlegt werden, bevor ein Wespenstaat umgesiedelt oder gar vernichtet werde, ob nicht ein Miteinander von Mensch und Insekt möglich sei.
Wer sich auf eine gute Nachbarschaft einlässt, hat im Herbst ohnehin seine Ruhe: Dann stirbt das Wespenvolk, und das Nest verwaist. Nur die begatteten Jungköniginnen überleben den Winter. Sie gründen im folgenden Jahr ein neues Nest, meist an einer anderen Stelle.
Gesetzliche Grundlagen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Erscheinungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Was heißt das nun für die Bürgerinnen und Bürger?
Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen und einige seltene Wespenarten als besonders geschützte Arten, z.T. sind sie bereits vom Aussterben bedroht (Rote Liste). Die meisten Wespen fallen unter den allgemeinen Naturschutz des § 20d Bundesnaturschutzgesetz.
Hornissen und Wespen halten sich in der Regel vom Menschen fern und werden nur aggressiv, wenn ihr unmittelbarer Lebens- und Wohnraum bedroht wird. Anders die Gemeine / Deutsche Wespe, sie kann im Spätsommer lästig werden. Doch diese gelegentliche Lästigkeit ermächtigt nicht dazu, vorbeugend Nester zu zerstören und Wespen zu töten.
Nur wenn aufgrund der Lage eines Wespen- oder Hornissennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht ( z. B. Wespennest im Wohnraum oder in dessen unmittelbarer Nähe; Bewohner reagieren allergisch auf Wespenstiche o.ä.), dann ist nach naturschutzrechtlicher Beratung / Prüfung ein Beseitigen der Tiere erlaubt.
Warum denn gleich Gift?
In vielen Fällen können Hornissen-, Wespen-, Hummel- und Bienennester toleriert werden, durch ein wenig Rücksichtnahme ist ein Miteinander von Mensch und Tier möglich.
Häufig können Hornissen-, und Wespennester auch an ihrem Platz belassen werden, wenn einfache Schutzmaßnahmen ergriffen werden:
- Die Einflugschneise vor den Nestern ist in der Regel eng begrenzt, hier kann oft die Befestigung eines Brettes ausreichen, um eine unerwünschte Flugrichtung zu vermeiden.
- Bei Nestern in Fensternähe kann ein Fliegengitter / Netz sehr hilfreich sein.
Verhalten bei Insektenstichen (Bienen, Wespen, Hornissen)
- Den Stachel möglichst schnell entfernen.
- Achtung: den Stachel nicht mit den Fingern herausziehen (da sonst das restliche Gift aus der Giftdrüse in die Einstichstelle gedrückt wird), sondern mit dem Fingernagel wegkratzen.
- Kühlen der betroffenen Körperregion
- Nicht kratzen, um eine Infektion des Stiches zu vermeiden.
- Bei infizierten Stichen antibiotikahaltige Salbe auftragen oder Kamillentinktur anwenden.
- Bei Stichen in der Mundhöhle oder im Halsbereich sofort Eis lutschen, kalte Halsumschläge anlegen und einen Arzt aufsuchen.
- Im Falle starker Schwellungen mit Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder bei Allergikern unverzüglich den Notarzt verständigen.
Wann Sie zum Arzt müssen
- Bei starken allergischen Reaktionen. Personen mit bekannter Insektengiftallergie müssen unter Umständen immer ein entsprechendes Notfall-Medikament mit sich führen.
- Bei Stichen im Mund-Rachen-Raum oder an den Lippen.
- Bei infizierten Stichen, die nicht abheilen.
- Stiche von Bienen, Wespen oder Hornissen bei kleinen Kindern.
Quelle und weitere Informationen: Naturschutzbund
Gefahrstoffe können ein oder mehrere nachfolgende Gefahrenmerkmale aufweisen. Für einen Teil davon schreibt das Chemikaliengesetz und darauf beruhende Gefahrstoffverordnung eine Kennzeichnung der Verpackung mit den aufgeführten Symbolen, Gefahrhinweisen und Sicherheitsratschlägen vor. Beachten Sie jedoch: auch nicht gekennzeichnete Substanzen können gefährlich wirken!
Auch Sie haben Gefahrstoffe zu Hause. Sehen Sie mal z.B. ihr Sprayflaschen und Reiniger an und lesen Sie die Gefahrhinweise und Sicherheitsratschläge durch.
| Gefahren- symbole |
Gefahrenmerkmale |
E![]() Explosions- gefährlich |
Explosionsgefährliche Gefahrstoffe (können aus festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinösen Zustand bestehen) reagieren bei nicht außergewöhnlicher Beanspruchung durch Schlag oder Reibung, Erwärmung oder andere Zündquellen mit äußerst raschen Zerfall unter Bildung großer Gasmengen. Die Folge: Explosion |
O![]() Brandfördernd |
Brandfördernde Gefahrstoffe sind selbst nicht brennbar, reagieren aber, meist unter Abgabe von Sauerstoff, so heftig mit brennbaren Stoffen, daß sie ohne weitere Zündquelle entzünden und einen bestehenden Brand erheblich fördern können. |
F+![]() Hochentzündlich |
Hochentzündliche Gefahrstoffe sind entweder Flüssigkeiten , deren Siedepunkt unter 35° C und deren Flammpunkte unter 0° C liegen oder Gase, die bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Zündbereich haben. |
F![]() Leicht entzündlich |
Leichtentzündliche Gefahrstoffe sind es, wenn sie |
| kein Symbol Entzündlich |
Entzündliche Gefahrstoffe haben kein Kennbuchstabe und kein Symbol, nur Gefahrenhinweis. " Entzündlich" - wenn sie in flüssigem Zustand einen Flammpunkt zwischen 21° C und 55° C haben. |
T+![]() Sehr giftig |
Sehr giftige Gefahrstoffe können, wenn sie in sehr geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen. |
T![]() Giftig |
Giftige Gefahrstoffe können, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen. |
Xn![]() Gesundheits- schädlich |
Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe können, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute chronische Gesundheitsschäden verursachen. |
C![]() Ätzend |
Ätzende Gefahrstoffe wirken je nach Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit zerstörend bei Berührung auf lebendes Gewebe. (Haut, Augen und Schleimhäute) |
Xi![]() Reizend |
Reizend wirkende Gefahrstoffe rufen bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervor. |
N![]() Umwelt- gefährlich |
Umweltgefährliche Gefahrstoffe können, wenn sie im Falle des Eintritts in die Umwelt eine sofortige oder spätere Gefahr für eine oder mehrere Umweltkomponenten zur Folge haben oder haben können. |
Weitere Informationen: Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
Informationen zum Thema Brände und verbreitete Irrtümer:
Durch ca. 200.000 Brände pro Jahr allein in Deutschland werden 600-700 Menschen getötet und 6000 Menschen schwer verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Fast die Hälfte der Brände finden im Wohnbereich (also Zuhause) statt - jedoch 80 % aller Brandopfer verlieren Ihr Leben bei Bränden im Wohnbereich.
Warum ist das so ?
Durch Unwissenheit und verbreitete Irrtümer werden oft keine lebensrettenden Rauchmelder installiert, die - besonders - Nachts einem das Leben retten. Ebenso wird die Gefahr, die vom Feuer ausgeht weit unterschätzt:
1) Viele Unterschätzen die Gefahren möglicher Zündquellen, man ist ja schließlich vorsichtig.
Brände durch vergessene, angeschaltete Backöfen und Herde oder durch brennende Zigaretten im Schlafzimmer zeigen oft etwas anderes. Zudem gibt es Gefahren durch elektrische Geräte (Heizstrahler, Heizkissen, TV, Stereoanlage...) die nicht "kontrolliert" werden können. Nicht umsonst entsteht fast jeder vierte Brand im Haushalt durch elektrische Haushaltsgeräte. Weitere Gefahrenquellen: Kamine, Öfen und Heizstrahler sind oftmals der Ausgangspunkt von Bränden, da die starke Aufheizung der Umgebung oft unterschätzt wird. Neben Zigaretten sind auch unachtsam weggeworfene Streichhölzer, nicht ausgeglühte Asche oder heruntergefallene Kippen, aber auch vergessene Kerzen Ursachen für viele Brände zu Hause.
2) Das Haus ist aus Beton und Stein - da brennt nicht so viel...
Möbel und Wohnungsaustattung nicht vergessen - die können sehr wohl brennen. Weit gefährlicher als die Flammen sind die Rauchgase. Denn die Rauchgase bestehen aus tödlichem Kohlenmonoxid und - dioxid sowie aus hochgiftigen, ätzenden Dämpfen. Ursache sind oft Schaumstoffe und PVC aus Sofa und Sessel oder Bestandteile (z.B. Spanplatten) der Möbel. Die enorme Hitze die sich dann bei einem Vollbrand entwickelt reicht, um dann auch weiter weg stehende Gegenstände zu entzünden. Die Feuerwehr schützt daher oft Nachbargebäude vor der Wärmestrahlung des Brandobjektes mittels Sprühstrahl.
3) Ich werde schon aufwachen ...
Das Fatale bei Bränden ist der Rauch - nicht das Feuer. Dies gilt besonders in der Nacht, da beim Schlaf der Geruchsinn ausgeschaltet ist. Die Zigarette im Bett mit einem Schwelbrand verursacht genug Rauch - auch das Sofa im Kinderzimmer oder Wohnzimmer reicht. Wenn eine zehn Kilogramm schwere Schaumgummimatratze aus einem Kinderbett z. B. verbrennt entstehen 25.000 Kubikmeter Rauch. Damit könnte man ca. 30 Einfamilienhäuser füllen - mehr als genug für Ihre Wohnung. Schon in wenigen Minuten ist die Rauchgaskonzentration hoch genug (besonders bei Schwelbränden) um im Schlaf zu ersticken.
4) Ich habe genug Zeit zur Flucht...
Die meisten Menschen glauben, dass sie 10 Minuten oder mehr zur Flucht haben, bevor es gefährlich wird. Wie schon oben erwähnt ist der Rauch das große Problem - neben der Giftigkeit kommt noch die Sichtlosigkeit dazu. Denn dieser Rauch verdunkelt selbst am Tag und bei eingeschaltetem Licht nach kurzer Zeit eine Wohnung so stark, dass die Bewohner buchstäblich die Hand vor Augen nicht mehr sehen können und so die Orientierung verlieren.
Bei einem Brand bleiben daher nur zwei bis vier Minuten Zeit für die Flucht - wenn Sie den Brand (z.B. dank Rauchmelder in den Zimmern) gleich bemerken. Daher nicht erst beginnen irgendwelche Sachen einzupacken und zu retten, sondern so schnell wie möglich Mitmenschen warnen und raus !
Zuletzt editiert am 01.09.2005 durch Kein Autor verfügbar.
| Wussten Sie schon, dass.. |
.. die Jugendfeuerwehr Gronau 2007 ihr 40 jähriges bestehen gefeiert hat ? [mehr]
haha. nix da mit spam. deaktiviert!




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