Wussten Sie schon, dass..
für jeden Bürger eine Meldepflicht besteht?
Wer ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschenleben oder erhebliche Sachschäden(-werte) gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die nächste Feuerwehr oder Polizei zu benachrichtigen, sofern die Gefahr nicht selbst beseitigt werden kann. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.




